AGB Privatkunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Globus Schlüsseldienst – Fachgeschäft & Handwerksbetrieb für Schlösser und Sicherheitstechnik

Stand: 09.02.2026

Anbieter:
Globus Schlüsseldienst
Bärenschanzstraße 1
90429 Nürnberg
Telefon: 0911 81677199
Website: https://globus-schluesseldienst.com

Der Globus Schlüsseldienst ist ein stationäres Ladengeschäft sowie ein Handwerksbetrieb für Schlüsseldienst-, Schloss- und Sicherheitstechnik-Leistungen.
Ein Online-Shop im Rechtssinne wird nicht betrieben.

  1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Globus Schlüsseldienst und Privatkunden im Sinne des § 13 BGB.

(2) Die AGB gelten getrennt für:
• Dienstleistungen / Handwerksleistungen (z. B. Türöffnung, Schlosswechsel, Montage),
• Ladengeschäft / Produktverkauf vor Ort (z. B. Schlösser, Schließzylinder, Schlüssel),
• Online-Anfragen, Angebote und Bestellungen ohne Online-Shop (z. B. per E-Mail, WhatsApp, Telefon).

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.

  1. Leistungs- und Tätigkeitsbereiche

Der Globus Schlüsseldienst bietet insbesondere folgende Leistungen und Produkte an:

2.1 Dienstleistungen / Handwerksarbeiten
• Schlüsseldienst und Türöffnungen
• Schlosswechsel und Schließzylindermontage
• Sicherheits-Schließzylinder mit Sicherungskarte
• Schließanlagen für Wohnungen und Mehrfamilienhäuser
• Montage von Schutzbeschlägen, Türschlössern und Sicherheitstechnik
• Reparaturen und Justierungen an Türen und Schlössern

Diese Leistungen werden rechtlich als Werkleistungen gemäß §§ 631 ff. BGB erbracht.

2.2 Ladengeschäft / Produktverkauf
• Türschlösser und Schließzylinder
• Sicherheits-Schließzylinder
• Schlüssel und Zubehör
• Produkte der mechanischen Sicherheitstechnik

Der Verkauf im Ladengeschäft erfolgt als Kaufvertrag gemäß §§ 433 ff. BGB.

  1. Vertragsschluss

3.1 Dienstleistungen

Ein Vertrag über Dienstleistungen kommt zustande durch:
• mündliche oder schriftliche Auftragserteilung (Telefon, WhatsApp, E-Mail),
• Auftragserteilung im Ladengeschäft,
• oder durch Beginn der Ausführung (z. B. Notdienst).

3.2 Produktverkauf im Ladengeschäft

Der Kaufvertrag kommt mit Übergabe der Ware und Zahlung im Ladengeschäft zustande.

3.3 Online-Anfragen / Angebote

Online übermittelte Anfragen oder Angebote stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme oder Leistungserbringung zustande.

  1. Preise, Angebote und Rabatte

(1) Preise richten sich nach Art der Leistung, Materialaufwand, Sicherheitsstufe, Uhrzeit und Einsatzbedingungen.

(2) Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(3) Rabatte, Sonderpreise oder Kulanznachlässe begründen keinen Verzicht auf gesetzliche Gewährleistungsrechte.

(4) Erfolgt ein Preisnachlass ausdrücklich wegen bekannter Eigenschaften (z. B. optische Abweichung, Lagerware, Sondermaß, sozialer Kulanzrabatt), sind Gewährleistungsansprüche wegen genau dieser Eigenschaft ausgeschlossen, im Übrigen bleiben die gesetzlichen Rechte unberührt.

  1. Zahlung

(1) Dienstleistungen sind – sofern nicht anders vereinbart – sofort nach Leistungserbringung fällig.

(2) Produkte im Ladengeschäft sind bei Übergabe zu bezahlen.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286 ff. BGB).

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher:
• dass er zur Beauftragung berechtigt ist,
• dass Zutritt zum Objekt möglich ist,
• dass Angaben zur Tür, Schließtechnik und Nutzung korrekt sind.

Fehlende oder falsche Angaben gehen zu Lasten des Kunden.

  1. Abnahme bei Handwerksleistungen

(1) Werkleistungen gelten als abgenommen, sobald:
• die Arbeiten abgeschlossen sind und
• der Kunde die Möglichkeit hatte, die Funktion zu prüfen (Öffnen, Schließen, Schlüsselgang).

(2) Erfolgt keine sofortige Beanstandung, gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht und abgenommen.

(3) Technisch zulässige Maßtoleranzen und geringfügige optische Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

  1. Schließzylinder – Überstände & technische Toleranzen

(1) Schließzylinder werden fachgerecht nach anerkannten Regeln der Technik montiert.

(2) Für die sicherheitstechnische Bewertung ist ausschließlich die Außenseite der Tür maßgeblich.

(3) Ein bündiger Einbau oder technisch zulässiger Überstand stellt keinen Mangel dar.

(4) Ein Überstand auf der Innenseite ist sicherheitstechnisch unerheblich und kein Reklamationsgrund.

(5) Nachträgliche Meinungen Dritter begründen keinen Anspruch.

  1. Sicherheits-Schließzylinder & Schließanlagen

(Individuelle Anfertigung – kein Rücktritt)

(1) Sicherheits-Schließzylinder, Schließanlagen, Schlüssel und Sicherungskarten werden individuell nach Auftrag, Maß und Berechtigung bestellt oder gefertigt.

(2) Nach Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung sind diese Produkte:
• vom Umtausch ausgeschlossen,
• von der Rücknahme ausgeschlossen,
• von Austausch, Gutschrift oder Gutschein ausgeschlossen.

(3) Dies gilt, da sicherheitsrelevante Schließtechnik nach Bestellung nicht mehr veränderbar oder anderweitig verwendbar ist.

(4) Gesetzliche Gewährleistungsrechte bei tatsächlichen Mängeln bleiben unberührt.

  1. Schlüsselanfertigung & Sicherungskarte

(1) Schlüsselanfertigungen sind Sonderanfertigungen.

(2) Bei geschützten Systemen ist eine Nachbestellung nur gegen Vorlage der Sicherungskarte möglich.

(3) Angefertigte Schlüssel sind vom Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen.

  1. Reklamationen

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe bzw. Leistungserbringung in Textform mitzuteilen.

Diese Regelung dient der Beweissicherung und schränkt gesetzliche Rechte nicht ein.

  1. Gesetzliche Gewährleistung (BGB)

(1) Es gelten ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
• Dienstleistungen: §§ 634 ff. BGB
• Produktverkauf: §§ 434 ff. BGB

(2) Die regelmäßige Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

(3) Der Globus Schlüsseldienst ist berechtigt, zunächst Nacherfüllung zu leisten.

  1. Keine freiwillige Garantie

Es wird keine freiwillige Garantie übernommen.
Garantien bestehen nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich als solche erklärt werden (z. B. Herstellergarantie).

  1. Kulanz

Kulanzleistungen erfolgen freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Sofern aus Kulanz ein Ausgleich erfolgt, geschieht dies ausschließlich in Form eines Wertgutscheins.

  1. Widerrufsrecht (Verbraucher)

Bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Verlangt der Kunde ausdrücklich den sofortigen Beginn der Dienstleistung (z. B. Notdienst), ist Wertersatz zu leisten.
Bei vollständig erbrachter Leistung kann das Widerrufsrecht erlöschen.

  1. Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.

  1. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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