lgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Geschäftskunden (B2B)
Globus Schlüsseldienst – Fachbetrieb für Schlösser & Sicherheitstechnik
Stand: 09.02.2026
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 14 BGB.
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- Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Globus Schlüsseldienst und Geschäftskunden.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich schriftlich zu.
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- Leistungen & Produkte
Der Globus Schlüsseldienst erbringt insbesondere:
• Schlüsseldienst- und Notdienstleistungen
• Schlosswechsel, Zylindermontage, Schließanlagen
• Sicherheits- und Schließtechnik
• Produktverkauf im Ladengeschäft oder auf Angebotsbasis
Dienstleistungen erfolgen als Werkleistungen.
Produktlieferungen erfolgen als Kaufverträge.
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- Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Arbeitsbeginn oder Lieferung zustande.
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- Preise & Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind – sofern nichts anderes vereinbart – sofort fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB sowie Mahn- und Inkassokosten zu berechnen.
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- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher:
• Zugang zum Objekt,
• Berechtigung zur Beauftragung,
• korrekte Angaben zur Tür- und Schließtechnik.
Mehrkosten aufgrund fehlerhafter Angaben gehen zu Lasten des Auftraggebers.
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- Abnahme
(1) Werkleistungen gelten als abgenommen, sobald:
• die Leistung fertiggestellt ist und
• keine wesentlichen Mängel unverzüglich gerügt werden.
(2) Erfolgt keine schriftliche Mängelanzeige innerhalb von 5 Werktagen, gilt die Leistung als abgenommen.
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- Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Leistungen und Lieferungen unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen.
Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt.
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- Schließzylinder & technische Toleranzen
(1) Maßgeblich für die Sicherheit ist ausschließlich die Außenseite der Tür.
(2) Technisch zulässige Maßabweichungen und Überstände stellen keinen Mangel dar.
(3) Optische Abweichungen oder Meinungen Dritter begründen keinen Anspruch.
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- Sicherheits-Schließzylinder & Schließanlagen
(Ausschluss von Rücknahme & Änderung)
(1) Sicherheits-Schließzylinder, Schließanlagen, Schlüssel und Sicherungskarten sind individuelle Anfertigungen.
(2) Nach Auftragserteilung sind Rücknahme, Umtausch, Austausch, Gutschrift oder Gutschein ausgeschlossen.
(3) Dies gilt auch bei Projektabbruch, Planänderung oder Nutzerwechsel.
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- Gewährleistung (B2B)
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Übergabe.
(2) Gewährleistungsansprüche bestehen ausschließlich bei nachweisbaren technischen Mängeln.
(3) Für folgende Punkte ist die Gewährleistung ausgeschlossen:
• optische Abweichungen
• technisch zulässige Toleranzen
• Verschleiß
• unsachgemäße Nutzung
• Eingriffe Dritter
(4) Wir leisten nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatz.
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- Rabatt, Sonderpreis, Kulanz
(1) Rabatte oder Sonderpreise erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
(2) Eine Kulanzregelung ist im B2B-Bereich grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
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- Haftung
(1) Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für Folgeschäden, Nutzungsausfall oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
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- Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
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- Widerruf
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich um Verträge mit Unternehmern handelt.
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- Gerichtsstand & Recht
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Nürnberg
